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Das Thema "Energieeffizienz" ist komplex und wirft bei den meisten Menschen, die sich damit nicht täglich auseinandersetzen, viele Fragen auf. Auf der folgenden Seite wollen wir Ihnen die vorerst wichtigsten Begriffe in Verbindung mit unseren Bauten etwas näherbringen.
Der Begriff Effizienzhaus bezeichnet ein Wohngebäude, welches einen gewissen Energiestandard aufweist. Er wurde unter anderem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) eingeführt und baut auf den Vorgaben des "Gebäudeenergiegesetzes" (kurz: GEG) auf.
In dem GEG sind die bautechnischen Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf von Gebäuden geregelt.
Die Effizienzhaus-Standards gehen in Sachen Energieeinsparung über diese Anforderungen hinaus.
Als Referenzwert wird die 100 herangezogen: Ein Effizienzhaus 100 hat den maximalen Jahresprimärenergiebedarf, um noch als Effizienzhaus bezeichnet zu werden, und entspricht somit zu 100 Prozent den Anforderungen des GEG an einen Neubau. Die wichtigsten Bemessungskriterien hierfür sind der jährliche Primärenenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes.
Zur Erläuterung:
Primärenergiebedarf = erforderliche rein fossile (also CO2-relevante) Energiemenge zur Deckung des gesamten Energíebedarfs einer Immobilie. Das heißt, der tatsächlich zur Beheizung des Gebäudes erforderliche Endenergiebedarf kann auch deutlich höher sein.
In dem GEG hat die Bundesregierung für beide Referenzgrößen Höchstwerte für Neubauten festgelegt. Sie dienen als Grundlage für die Effizienzhaus-Standards und beeinflussen die Höhe der Kennzahl hinter der Bezeichnung Effizienzhaus.
Grundsätzlich gilt: Je kleiner diese Kennzahl, desto geringer fällt der Energiebedarf aus.
Neben vielen Vorteilen wie der Wertsteigerung Ihrer Immobilie wird dieses Umweltbewusstsein durch zinsgünstige Kredite und rückzahlungsfreie Tilgungszuschüsse für Neubauprojekte staatlich gefördert. Je niedriger der Energiebedarf, umso höher die Förderung.
Auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind die Rahmenbedingungen reglementiert und werden turnusmäßig angepasst. So kann es beispielsweise zu Veränderungen in der bereitstellungszinsfreien Zeit kommen.
Es lohnt sich also, diese Konditionen regelmäßig auf Neuerungen zu prüfen.
Nachfolgend erfahren Sie, welche Effizienzhäuser wir bauen und welche Subventionen durch die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude (BEG WG) dafür gewährt werden.
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien
Effizienzhaus 40
Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien (seit dem 20.04.2022)
Effizienzhaus 40 Plus (seit dem 20.04.2022)
ACHTUNG:
Mit Wirkung zum 24.01.2022 hat die Bundesregierung die Förderprogramme für die Effizienzhäuser 40 und weitere vorerst gestoppt.
Am 05.04.2022 wurde eine vorrübergehende Neuregelung beschlossen, die zunächst seit dem 20.04.2022 greift. Es ist mit weiteren kurzfristigen Änderungen zu rechnen. Sobald es zu diesem Thema neue Regelungen gibt, passen wir unsere Informationen entsprechend an.
Bitte betrachten Sie die vorstehenden Ausführungen lediglich als kleine Einführung in dieses spannende Thema, welche keinesfalls das persönliche Gespräch ersetzt. In diesem haben Sie die Möglichkeit, detaillierte und aktuelle Informationen zu den Anforderungen an die verschiedenen Standards, den genauen Fördermöglichkeiten sowie den Abläufen zu erhalten. Bitte wenden Sie sich für Detailinformationen an Ihren Finanzierungspartner.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. KG
Hauptsitz Stade, Allensteiner Weg 24-26, 21680 Stade
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